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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22   

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https://dejure.org/2023,46264
LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22 (https://dejure.org/2023,46264)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.2023 - 3 Sa 134/22 (https://dejure.org/2023,46264)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 2023 - 3 Sa 134/22 (https://dejure.org/2023,46264)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 -, Rn. 38; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. August 2018 - 4 Sa 433/17 -, Rn. 35 ).

    Dann muss der Erklärende erwarten, dass sein Erklärungsgegner sich darauf verlässt, dass er nachteilige Vertragsänderungen nur hinnehmen muss, wenn diese schriftlich zustande kommen (BAG v. 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. August 2018 - 4 Sa 433/17 -, Rn. 36 ).

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur dann entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG, Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 433/17

    Weihnachtsgratifikation - Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 -, Rn. 38; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. August 2018 - 4 Sa 433/17 -, Rn. 35 ).

    Dann muss der Erklärende erwarten, dass sein Erklärungsgegner sich darauf verlässt, dass er nachteilige Vertragsänderungen nur hinnehmen muss, wenn diese schriftlich zustande kommen (BAG v. 24.11.2004 - 10 AZR 202/04 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. August 2018 - 4 Sa 433/17 -, Rn. 36 ).

    Dies bereits deshalb, weil ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation nur durch Kündigung oder vertragliche Abrede verschlechtert oder beseitigt werden kann, nicht aber durch eine gegenläufige betriebliche Übung (BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 -, Rn. 13; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. August 2018 - 4 Sa 433/17 -, Rn. 37 ).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einem von ihm vorformulierten Anstellungsvertrag ausdrücklich zu, jedes Jahr eine Gratifikation in bestimmter Höhe zu zahlen, ist es widersprüchlich, wenn der Arbeitgeber die Zahlung in derselben oder in einer anderen Vertragsklausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt bindet (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 -, Rn. 16, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden).

    Eine Formulierung, nach der vom Arbeitgeber eine Sonderleistung oder eine Gratifikation gezahlt wird, ist typisch für die Begründung eines Entgeltanspruchs (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 -, Rn. 16; Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 -, Rn. 17).

    Eine durch den Wegfall der unwirksamen Klausel entstandene Lücke kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen sein, wenn dispositives Gesetzesrecht für den betreffenden Regelungssachverhalt nicht zur Verfügung steht und ein ersatzloser Wegfall der unwirksamen Klausel unverhältnismäßig in die Privatautonomie eingreifen und keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragspartner Rechnung tragende Lösung bieten würde (BAG, Urteil vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - BAG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08, Rn. 19).

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Fallen ganze Arbeitstage in Folge von Kurzarbeit aus, verringert sich der Urlaubsanspruch, denn er darf bei der Umrechnung von Werktagen in Arbeitstage an die herabgesetzte Arbeitspflicht des Arbeitnehmers angepasst werden (BAG, Urteil vom 30. November 2021, 9 AZR 225/21).

    Die Kammer legte hier mangels abweichender Angaben zu den wegen Kurzarbeit vollständig entfallenen Arbeitstagen des Klägers (BAG, Urteil vom 30.11.2021, 9 AZR 225/21) nur den in der Abrechnung für Mai 2021 angegebenen Umfang von 1, 25 Tagen an (30 minus 28, 75) zu Grunde.

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Es müsste sich aus der Regelung selbst ergeben, dass der Widerruf nicht ohne Grund erfolgen darf (BAG, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 -, Rn. 27).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nur dann in Frage, wenn sich das Festhalten am Vertrag für den Verwender als unzumutbare Härte darstellen würde oder wenn eine verfassungskonforme, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrende Auslegung und Anwendung der unwirksamen Vertragsklausel eine ergänzende Vertragsauslegung deshalb gebieten, weil die §§ 307 ff. BGB hinsichtlich der Anforderungen an wirksame Vertragsformulierungen für Altverträge auf eine echte Rückwirkung hinauslaufen (BAG, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Eine geltungserhaltende Reduktion der zu weit gefassten Widerrufsklausel scheidet aus (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 -, Rn. 29).

    Zudem wurde in Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB allen Arbeitgebern eine einjährige Übergangsfrist eingeräumt, innerhalb derer die Klausel hätte angepasst werden können (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 -, Rn. 38).

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Eine einzelvertragliche Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die gerichtliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (BAG, Urteil vom 28. November 2007 - 5 AZR 992/06 -, Rn. 25).

    Die Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB ist angemessen lang, im Fall der Unwirksamkeit einer Verfallklausel dem Bedürfnis der Parteien nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu genügen (BAG, Urteil vom 28. November 2007 - 5 AZR 992/06 -, Rn. 30).

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Dies bereits deshalb, weil ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Gratifikation nur durch Kündigung oder vertragliche Abrede verschlechtert oder beseitigt werden kann, nicht aber durch eine gegenläufige betriebliche Übung (BAG, Urteil vom 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 -, Rn. 13; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. August 2018 - 4 Sa 433/17 -, Rn. 37 ).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Das Klageziel richtet sich darauf, dem Urlaubskonto weitere Tage gutzuschreiben und damit letztendlich diese Urlaubstage nachzugewähren (BAG, Urteil vom 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10-, Rn. 9).
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2023 - 3 Sa 134/22
    Darüber hinaus ist die Klausel auch insofern intransparent, als dass sie die Zahlung als "freiwillig und jederzeitig widerrufbar" ausgestaltet (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2010, - 10 AZR 671/09, Rn. 20; ErfK/Preis, 22. Aufl. 2022, BGB § 310 Rn. 70).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 21 Sa 43/20

    Datenschutz - Informationsanspruch - Kopieanspruch

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 3/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld; Freiwilligkeitsvorbehalt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11

    Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld - fünfzehnmonatiger Übertragungszeitraum

  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

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